Werden andere Studienleistungen anerkannt? Ja. Anträge sind formlos nach Ihrer Einschreibung beim Prüfungsausschuss zu stellen (Kontakt: infernum(at)fernuni-hagen.de, Fon: 0 23 31 - 987 315). Leistungen, die im Rahmen des Erwerbs des ersten akademischen Abschlusses erbracht wurden, werden grundsätzlich nicht anerkannt, da sie Teil der Zulassungsvoraussetzungen sind. Die anzuerkennenden Leistungen sollen nach Art und Umfang den infernum-Modulen entsprechen und nicht älter als fünf Jahre sein. Können berufliche Leistungen als Ersatz für infernum-Module anerkannt werden? Die Anerkennung beruflicher Leistungen als infernum-Module ist nicht möglich. Vielmehr können berufliche Kenntnisse und Erfahrungen in Haus- und Masterarbeiten sowie in Referate/Thesenpapiere bei Präsenzen eingebracht werden. 
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