Warum müssen Gebühren erhoben werden? infernum ist ein Weiterbildungsangebot, welches sich nach einer Anschubfinanzierung durch das Bildungsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vollständig selbst finanzieren muss. Im Gegensatz zu einem üblichen Studium werden sämtliche Leistungen aus den Teilnahmegebühren getragen. Hierzu gehören sowohl die Erstellung der Studienmaterialien und die Betreuung der Studierenden als auch der Verwaltungsaufwand. Werden die Kosten vollständig zu Beginn des Studiums fällig?? Nein, die Gebühren werden nicht vollständig zu Beginn des Studiums fällig, sondern werden semesterweise korrespondierend zur Modulbelegung erhoben. Können die Gebühren in Raten bezahlt werden? Ja, dies können Sie mit der Verwaltung der FernUniversität vereinbaren. Wenden Sie sich bitte an unser Studierendensekretariat, per E-Mail erreichbar unter: bianca.lehmann-bongardt(at)fernuni-hagen.de Gibt es die Möglichkeit, dass Gebühren ermäßigt werden? In bestimmten Fällen ist eine Gebührenermäßigung möglich. Fragen Sie bitte beim Studierendensekretariat nach. Gebührenermäßigung bei zügigem Studienabschluss? Studierende, die die mündliche Abschlussprüfung vor dem Ende des sechsten Semesters erfolgreich absolvieren, müssen nur die Hälfte der Gebühr für die Abschlussprüfung entrichten. Anträge mit dem Nachweis, dass der Tag der Einschreibung weniger als sechs Semester (3 Jahre) zurückliegt, sind, sobald der Termin der Abschlussprüfung feststeht, formlos zu richten an den infernum-Prüfungsausschuss: Prüfungsausschuss des Studiengangs infernum FernUniversität in Hagen Umweltwissenschaften (TGZ) z.Hd. Thomas Walter 58084 Hagen oder thomas.walter(at)fernuni-hagen.de mit Betreff: infernum-Prüfungsausschuss: Antrag auf Gebührenerlass Gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten? Uns sind zwei Förderungsmöglichkeiten bekannt: (a) durch den Arbeitgeber und (b) durch das Arbeitsamt. (a) Einige Unternehmen übernehmen für ihre Mitarbeiter/innen ganz oder teilweise die Kosten für das Fernstudium Umweltwissenschaften. Eine Freistellung ist für das Fernstudium nicht erforderlich. (b) Weiterhin gibt es eine Förderungsmöglichkeit durch das Arbeitsamt. Die sogenannte "freie Förderung" nach § 10 Sozialgesetzbuch III sieht vor, dass die Arbeitsämter bzw. Arbeitsberater nach eigenem Ermessen Weiterbildungsmaßnahmen fördern können, zum Beispiel um Arbeitslosigkeit abzuwenden. 
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