Gebühren
Folgende Gebühren werden erhoben:
- EUR 390,- je
Modul (4 Credits)
- EUR 390,- für
die betreute Hausarbeit (4Credits)
- EUR 1050,- für
die Betreuung der Abschlussarbeit und die mündliche Prüfung (12 Credits)
- EUR 100,- für
die Wiederholung einer nicht erfolgreich abgeschlossenen Einsendeaufgabe
- EUR 100,- pro
Semester ab dem 01. Juni 2007
Das Masterstudium
kostet damit EUR 5730,- plus Semestergebühr; das universitäre
Zeugnis kostet entsprechend EUR 4680,- plus Semestergebühr. Die
Gebühren werden nicht vollständig zu Beginn des Studiums fällig,
sondern werden semesterweise korrespondierend zur Modulbelegung erhoben.
Für die Entrichtung der Gebühren erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
In begründeten Einzelfällen ist auf Antrag eine Ratenzahlung
möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Herrn Reinhard
Wiegard vom Studierendensekretariat (bianca.lehmann-bongardt@fernuni-hagen.de).
Ab dem 01. Juni 2007 werden Semestergebühren fällig, so dass
Sie in jedem Semester, das Sie studieren, 100 Euro für Ihre Teilnahme
am infernum-Studienprogramm bezahlen müssen. Die Gebühr wird
semesterweise mit der Rückmeldung fällig. Auch ein Urlaubssemester
entbindet Sie nicht von dieser Gebühr.
Diese Gebühren entstehen und werden fällig mit der Antragstellung
(§ 8 Abs. 1 und 2 der Gebührensatzung der FernUniversität
in Hagen). Der Antrag kann nur vor der endgültigen Zulassung (d.
h. bis zur Ausstellung des Zulassungsbescheides) zurückgezogen
werden. Ein Rücktritt von der Anmeldung nach erfolgter Zulassung
oder die Rücksendung von Studienmaterial entbindet Sie nicht von
der Zahlung der fälligen Gebühren.
Nach der Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) ist es in Deutschland
oftmals möglich, Weiterbildungskosten als Werbungskosten von der
Steuer abzusetzen. Ob die Bildungsmaßnahme eine Basis für
andere Berufsfelder schafft oder einen Berufswechsel vorbereitet, ist
unerheblich.
Gebührennachlass
Studierende, die die mündliche Abschlussprüfung vor dem Ende des sechsten
Semesters erfolgreich absolvieren, müssen nur die Hälfte der Gebühr
für die Abschlussprüfung entrichten.
Anträge mit dem Nachweis, dass die Einschreibung weniger als sechs Semester
zurückliegt, sind, sobald der Termin der Abschlussprüfung feststeht,
formlos zu richten an den infernum-Prüfungsausschuss:
Prüfungsausschuss des Studiengangs infernum
FernUniversität in Hagen
Umweltwissenschaften (TGZ)
z.Hd. Thomas Walter
58084 Hagen
oder
thomas.walter@FernUni-Hagen.de
mit Betreff: infernum-Prüfungsausschuss: Antrag auf Gebührenerlass |