Gebühren
Folgende Gebühren werden erhoben:
  • EUR 390,- je Modul (4 Credits)
  • EUR 390,- für die betreute Hausarbeit (4Credits)
  • EUR 1050,- für die Betreuung der Abschlussarbeit und die mündliche Prüfung (12 Credits)
  • EUR 100,- für die Wiederholung einer nicht erfolgreich abgeschlossenen Einsendeaufgabe
  • EUR 100,- pro Semester ab dem 01. Juni 2007

Das Masterstudium kostet damit EUR 5730,- plus Semestergebühr; das universitäre Zeugnis kostet entsprechend EUR 4680,- plus Semestergebühr. Die Gebühren werden nicht vollständig zu Beginn des Studiums fällig, sondern werden semesterweise korrespondierend zur Modulbelegung erhoben. Für die Entrichtung der Gebühren erhalten Sie einen Gebührenbescheid. In begründeten Einzelfällen ist auf Antrag eine Ratenzahlung möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Herrn Reinhard Wiegard vom Studierendensekretariat (bianca.lehmann-bongardt@fernuni-hagen.de).
Ab dem 01. Juni 2007 werden Semestergebühren fällig, so dass Sie in jedem Semester, das Sie studieren, 100 Euro für Ihre Teilnahme am infernum-Studienprogramm bezahlen müssen. Die Gebühr wird semesterweise mit der Rückmeldung fällig. Auch ein Urlaubssemester entbindet Sie nicht von dieser Gebühr.
Diese Gebühren entstehen und werden fällig mit der Antragstellung (§ 8 Abs. 1 und 2 der Gebührensatzung der FernUniversität in Hagen). Der Antrag kann nur vor der endgültigen Zulassung (d. h. bis zur Ausstellung des Zulassungsbescheides) zurückgezogen werden. Ein Rücktritt von der Anmeldung nach erfolgter Zulassung oder die Rücksendung von Studienmaterial entbindet Sie nicht von der Zahlung der fälligen Gebühren.
Nach der Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) ist es in Deutschland oftmals möglich, Weiterbildungskosten als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Ob die Bildungsmaßnahme eine Basis für andere Berufsfelder schafft oder einen Berufswechsel vorbereitet, ist unerheblich.

Gebührennachlass
Studierende, die die mündliche Abschlussprüfung vor dem Ende des sechsten Semesters erfolgreich absolvieren, müssen nur die Hälfte der Gebühr für die Abschlussprüfung entrichten.
Anträge mit dem Nachweis, dass die Einschreibung weniger als sechs Semester zurückliegt, sind, sobald der Termin der Abschlussprüfung feststeht, formlos zu richten an den infernum-Prüfungsausschuss:

Prüfungsausschuss des Studiengangs infernum
FernUniversität in Hagen
Umweltwissenschaften (TGZ)
z.Hd. Thomas Walter
58084 Hagen

oder

thomas.walter@FernUni-Hagen.de
mit Betreff: infernum-Prüfungsausschuss: Antrag auf Gebührenerlass